Sensationsprozeß

  1. Bis 1935 gab es zwar so gut wie keine Zugangsbeschränkungen, nach dem Sensationsprozeß gegen den Mörder des Lindbergh-Sohnes untersagten 48 Staaten sowie der Bund Bild- und Tonaufzeichnungen im Gerichtssaal. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995)