Sex-Angebots

  1. So verlor vor dem Landgericht Bad Kreuznach beispielsweise ein T-Online-Kunde in letzter Instanz gegen die Firma der Pornodarstellerin Teresa Orlowski, die die Gebühren für den Abruf ihres Sex-Angebots innerhalb T-Online einklagte. ( Quelle: Welt 1998)