Sicherheitsbegutachtung

  1. In der gestrigen Verhandlung machten die Kläger klar, daß ihrer Auffassung nach vor der Schlußgenehmigung für den Dauerbetrieb des Kraftwerks eine umfassende Sicherheitsbegutachtung notwendig gewesen wäre, die jedoch unterblieben sei. ( Quelle: Stuttgarter Zeitung 1995)