Singstunde

  1. In einem Sitzungsprotokoll ist festgehalten: "Am 13. Januar 1901 wurde beschlossen, daß jedes Mitglied, welches ohne Entschuldigung in Turnstunde, Singstunde oder Versammlung zu spät kommt, mit 3 Pfg, und welches ganz ausbleibt, mit 10 Pfg bestraft wird." ( Quelle: Frankfurter Rundschau 1993)