Solidarhaftung

  1. Grundlage der Verkehrsanschauung über die gleichzeitige Beauftragung aller Sozien und deren Solidarhaftung ist nicht die Unterhaltung einer gemeinsamen Kanzlei, sondern die nach außen kundgetane gemeinschaftliche Berufsausübung. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)