Solidaritäts-Kundgebung

  1. Beez berichtet, daß die MAN-Roland-Geschäftsleitung mit Anschlägen an den Schwarzen Brettern die Teilnahme an der Solidaritäts-Kundgebung als unzulässigen Streik und für arbeitsvertragswidrig erklärt und personelle Konsequenzen angekündigt habe. ( Quelle: Frankfurter Rundschau 1993)