Sonderausgaben

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  1. Wer seine Ausgaben für den Steuerberater steuerlich geltend machen will hat die Wahl: Betragen die Beratungskosten im Jahr nicht mehr als 520 Euro, können diese als Sonderausgaben oder aber als Werbungskosten in der Anlage N geltend machen. ( Quelle: Die Welt vom 07.03.2005)
  2. Bereits fünf Minuten vor Spielende verteilte die lokale Zeitung El Dia Sonderausgaben mit der freudigen Nachricht auf den Tribünen des Stadions. ( Quelle: )
  3. Rund 20 000 Mark kosten die exklusiv geschneiderten Kostüme, und Sonderausgaben dieser Größenordnung sind auch mit dem Sold der Bundeswehr für die beiden Feldwebel nicht ohne weiteres zu zahlen. ( Quelle: Berliner Zeitung vom 26.10.2001)
  4. Zinsen bei Steuernachforderungen, Stundungszinsen und Aussetzungszinsen (§§ 233a, 234 und 237 der Abgabenordnung) können als Sonderausgaben abgezogen werden, wenn sie nicht ohnehin Betriebsausgaben oder Werbungskosten sind. ( Quelle: Steuer 96, UB Media)
  5. Aber auch wer hohe Sonderausgaben (Kirchensteuer, Schulgeld, Spenden) beziehungsweise außergewöhnliche Belastungen (Krankheitskosten, Unterhaltszahlungen an Angehörige) hatte, fährt in aller Regel gut mit der Steuererklärung. ( Quelle: Tagesspiegel vom 22.02.2004)
  6. Am Premierenabend selbst erscheinen Sonderausgaben von WAZ und Bild, die bereits, kaum daß die letzte Verbeugung vorbei ist, Jubelberichte über den großen Erfolg streuen. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)
  7. Dem heute 46-jährigen ehemaligen Sachbearbeiter in einem Finanzamt war vor einigen Jahren vorgeworfen worden, bei der Überprüfung von Steuererklärungen die kuriosesten Belastungen, Sonderausgaben und Werbungskosten anerkannt oder gar erfunden zu haben. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 12.06.2002)
  8. Gratis wird es für die 182 000 Parteimitglieder mindestens viermal im Jahr Sonderausgaben mit Themen-Schwerpunkten geben - die erste Nummer, grafisch modernisiert und redaktionell umstrukturiert, soll zum CSU-Parteitag Ende November erscheinen. ( Quelle: DIE WELT 2000)
  9. Denn die Pauschalen, die es für Sonderausgaben wie Ausbildungskosten gibt, betragen nur 36 Euro (für Alleinstehenden) beziehungsweise 72 Euro (Ehepaare) im Jahr. ( Quelle: Die Welt vom 19.09.2005)
  10. Das Finanzamt erkennt Bildungskosten bei einer ersten Berufsausbildung oder einem Erststudium - sofern Azubis oder Studenten dafür keinen Ausbildungslohn erhalten - bis maximal 4000 Euro als Sonderausgaben an. ( Quelle: Die Welt vom 14.11.2005)
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