Sonderfällen

  1. In unbegründeten Sonderfällen auch das Gegenteil. ( Quelle: Leipziger Volkszeitung vom 24.04.2003)
  2. Bei allen komplizierten Sonderfällen seien die maschinell ausgedruckten Bescheide per Hand aussortiert und nochmals kontrolliert worden. ( Quelle: Frankfurter Rundschau 1992)
  3. Nur in Sonderfällen, wie bei einer Schwerbehinderung oder während einer Schwangerschaft, gelten Beschränkungen. ( Quelle: Die Zeit 1996)