In unbegründeten Sonderfällen auch das Gegenteil.
( Quelle: Leipziger Volkszeitung vom 24.04.2003)
Bei allen komplizierten Sonderfällen seien die maschinell ausgedruckten Bescheide per Hand aussortiert und nochmals kontrolliert worden.
( Quelle: Frankfurter Rundschau 1992)
Nur in Sonderfällen, wie bei einer Schwerbehinderung oder während einer Schwangerschaft, gelten Beschränkungen.
( Quelle: Die Zeit 1996)