Sondergebühren

  1. Vom städtischen Friedhofsamt werden auf dem Parkfriedhof Heiligenstock keine Sondergebühren für islamische Gräber erhoben, die nach mohammedanischem Ritus nach Mekka ausgerichtet sind. ( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 25.08.2004)
  2. Sondergebühren zeichnen sich dadurch aus, daß sie nur für eine bestimmte Leistung und nicht pauschal für alle Buchungen erhoben werden. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)