Das Finanzausgleichgesetz verpflichte die neuen Länder, die Sonderhilfen für den Abbau "teilungsbedingter Sonderlasten" einzusetzen.
( Quelle: Handelsblatt vom 13.09.2005)
Beide Politiker scheuen sich, gegenüber dem Bund den Offenbarungseid zu leisten und vor dem Bundesverfassungsericht Sonderhilfen einzuklagen.
( Quelle: DIE WELT 2001)