Sonderkündigungen

  1. Die Akten bleiben auch nach dem Urteil geschlossen Karlsruhe hat nicht die gesetzlichen Grundlagen der Sonderkündigungen verworfen, sondern Exzesse im Einzelfall gerügt. ( Quelle: Berliner Zeitung 1997)
  2. Nach ÖTV-Angaben wurden von 1,4 Millionen Beschäftigungsverhältnissen bei Bund, Ländern und Gemeinden in Ostdeutschland bereits im Rahmen der "Warteschleife" und der speziellen Sonderkündigungen 200 000 aufgelöst. ( Quelle: Frankfurter Rundschau 1992)