Sondernutzungsgebühr

  1. Die 1 000 Euro, die die Firma X-Filme zahlte, setzen sich wie folgt zusammen: Etwa 30 Euro Sondernutzungsgebühr werden grundsätzlich pro Dreh-Antrag verlangt. ( Quelle: Berliner Zeitung vom 30.09.2004)
  2. Andere Fraktionen können sich zwar noch nicht mit dem Gedanken anfreunden, den Kaufleuten die Sondernutzungsgebühr für die 300 Quadratmeter große Kunsteisfläche vor der Drostei mitsamt dem weihnachtlich geschmückten Budendorf drum herum zu erlassen. ( Quelle: Hamburger Abendblatt vom 10.02.2005)
  3. Die Gretchenfrage nun: Muß er dafür eine Sondernutzungsgebühr zahlen oder nicht? ( Quelle: Die Welt vom 19.11.2005)