Sonderstatut

  1. Was es in den fremdsprachigen Regionen mit Sonderstatut schon längst gab, entwickelte sich damals auch in rein italienischen Zonen, in der Lombardei, im Veneto, im Piemont, in Ligurien, ja bis zur Toscana reichten diese Bewegungen. ( Quelle: Berliner Zeitung vom 17.05.2001)