Sorgeberechtigten

  1. Sie dürfen, maximal zwei Stunden täglich, leichten Tätigkeiten nachgehen, wenn die Sorgeberechtigten zustimmen. ( Quelle: DIE WELT 2001)
  2. Ein spezielles Einverständnis für einzelne Behandlungen gebe es jedoch weder von den Sorgeberechtigten noch von den Minderjährigen. ( Quelle: Die Welt vom 13.05.2005)