Sozialgeheimnis

  1. Die personenbezogenen Daten unterliegen dem strengen Sozialgeheimnis, vergleichbar der ärztlichen Schweigepflicht. ( Quelle: Tagesspiegel vom 07.09.2004)
  2. Das verstößt eindeutig gegen das Sozialgeheimnis. ( Quelle: Die Zeit (32/2004))
  3. Der Bundesbeauftrage für den Datenschutz, Peter Schaar, sagte, vor allem das Zusatzblatt 2 zur Einkommenserklärung und Verdienstbescheinigung sei mit dem Sozialgeheimnis nicht vereinbar. ( Quelle: Tagesschau Online vom 21.07.2004)