Die personenbezogenen Daten unterliegen dem strengen Sozialgeheimnis, vergleichbar der ärztlichen Schweigepflicht.
( Quelle: Tagesspiegel vom 07.09.2004)
Das verstößt eindeutig gegen das Sozialgeheimnis.
( Quelle: Die Zeit (32/2004))
Der Bundesbeauftrage für den Datenschutz, Peter Schaar, sagte, vor allem das Zusatzblatt 2 zur Einkommenserklärung und Verdienstbescheinigung sei mit dem Sozialgeheimnis nicht vereinbar.
( Quelle: Tagesschau Online vom 21.07.2004)