Dieses öffnete seine Türen, als 1954 das Sozialgerichtsgesetz (SGG) in Kraft trat.
( Quelle: Abendblatt vom 12.09.2004)
Der Bundesverband der Allgemeinen Ortskrankenkassen (AOK) regte an, das Sozialgerichtsgesetz so zu ändern, dass die Verfahrenskosten bei der Praxisgebühr gesenkt werden.
( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 24.03.2005)