Verfahrensvorschriften und Regelungen darüber, wie die Verwaltung sich gegenüber BürgerInnen zu verhalten hat, sind in der BRD nicht im AFG selbst, sondern in den Sozialgesetzbüchern.
( Quelle: TAZ 1990)
Um diesen - zugleich leidvollen wie teuren - "Drehtüreffekt" zu vermeiden, hat die Bundesregierung ambulante Angebote in den Sozialgesetzbüchern verankert: Die ambulante Soziotherapie ist schon seit Anfang 2002 verordnungsfähig.
( Quelle: Die Welt vom 02.11.2005)