Sozialleistungsträger

  1. Für den Anspruch der Kostenübernahme durch den zuständigen Sozialleistungsträger ist Voraussetzung, daß alle medizinisch möglichen Maßnahmen am Wohnort ausgeschöpft wurden, ohne daß sich das Leiden gebessert hätte. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)
  2. Die Selbsthilfeorganisationen klagten über kleinliches Verhalten der Sozialleistungsträger bei der Bewilligung von Hilfsmitteln zu Linderung oder teilweisem Ausgleich von Behinderungen. ( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 17.10.2005)