Spekulationsinteresse

  1. Während Henrichs die diesbezüglichen Dokumente und Aussagen als "verwirrend" bewertete, bestätigt die angesehene Frankfurter Anwaltskanzlei Boesebeck, Barz & Partner Michel ein eindeutiges Spekulationsinteresse der Gewerkschaft. ( Quelle: Berliner Zeitung 1996)