Spendenbetrag

  1. Bislang sieht das Gesetz nur den doppelten Spendenbetrag als Strafe vor. ( Quelle: Berliner Zeitung 1999)
  2. Deswegen hier ein kleiner Leitfaden: Sagen wir, uns steht ein monatlicher Spendenbetrag in Höhe von fünf Mark zur Verfügung. ( Quelle: Berliner Zeitung 1999)
  3. Nach drei Tagen gehen die Initiatoren von einem Spendenbetrag von mindestens 10 000 DM aus. ( Quelle: DIE WELT 2000)
  4. Auch 1995 hat sich die Geschäftsführung des Deutschen Reisebüros (DER) entschlossen, auf Weihnachtsgeschenke an Geschäftspartner zu verzichten und statt dessen einer gemeinnützigen Organisation einen großzügigen Spendenbetrag zur Verfügung zu stellen. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995)