Spezialbegutachtung

  1. Da sein Mandant nicht imstande war, sich zu der offenkundig gewordenen sexuellen Pathologie zu äußern, hatte Rechtsanwalt Gerd Temming als Verteidiger keine Chance für die Spezialbegutachtung durch einen Sexualwissenschaftler gesehen. ( Quelle: Frankfurter Rundschau 1993)