Sponsorengeldern

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  1. Aus den Beiträgen des Freundeskreises und den Sponsorengeldern soll eine Stiftung eingerichtet werden, aus deren Erträgen - soweit erforderlich - der Gebäudeunterhalt gesichert und das Festivalprogramm gefordert werden sollen. ( Quelle: Stuttgarter Zeitung 1995)
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