SportA

  1. Daß die Preise ausführlich in Wort und Bild angepriesen werden, ist schon ein juristischer Grenzfall; daß aber auch ein sogenannter Produktionskostenzuschuß kassiert wird, wie ein Mitarbeiter der SportA einräumt, ist verboten. ( Quelle: Berliner Zeitung 1998)
  2. Sowohl mit dem Deutschen Sportfernsehen (DSF) als auch mit der SportA, der Rechteagentur für ARD und ZDF, ist sich die Deutsche Handball-Liga nun im Grundsatz einig. ( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 29.08.2003)
  3. Konkrete Gespräche mit der SportA und dem DSF wird es indes erst nach der Weltmeisterschaft geben. ( Quelle: Tagesspiegel vom 19.01.2005)