StVZO

  1. Nach § 47 III und V StVZO gelten Fahrzeuge mit Fremd- oder Selbstzündungsmotor als schadstoffarm, wenn sie den Vorschriften der Anlage XXIII oder XXV entsprechen. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
  2. Dazu müßte das Meeting zuerst einmal - laut StVZO - 30 Jahre alt sein. ( Quelle: Hamburger Abendblatt vom 30.01.2005)
  3. Wird das betreffende Fahrzeug mit Genehmigung geschleppt, so ist es als zulassungsfreier Anhänger (§ 33 II Nr. 2 StVZO) gem. § 2 I Nr. 6c PflVG nicht versicherungspflichtig. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)