Staatenimmunität

  1. Doch mit dem Hinweis auf die Staatenimmunität wiesen die ersten beiden Instanzen die Klage ab: Die Angelegenheit müsste zwischen den beiden Staaten geregelt werden, individuell sei keine Entschädigung einklagbar. ( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 12.06.2003)
  2. Den von der Bundesrepublik im Einklang mit den Völkerrechtsregeln zur Staatenimmunität erhobenen Einwand, dass ein Staat nicht vor ein Gericht eines anderen, fremden Staates gezogen werden darf, ließ das griechische Gericht nicht gelten. ( Quelle: DIE WELT 2000)