Ein Staatenloser im Niemandsland.
( Quelle: Berliner Zeitung 1997)
Weil Staatenloser seine deutsche Ehefrau schlug:
( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)
Grundsätzlich kann nach § 114 Zivilprozeßordnung (ZPO) jeder, Kläger und Beklagter, auch ein Ausländer oder Staatenloser, Prozeßkostenhilfe beantragen.
( Quelle: Berliner Zeitung 1999)