Staatenloser

  1. Ein Staatenloser im Niemandsland. ( Quelle: Berliner Zeitung 1997)
  2. Weil Staatenloser seine deutsche Ehefrau schlug: ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)
  3. Grundsätzlich kann nach § 114 Zivilprozeßordnung (ZPO) jeder, Kläger und Beklagter, auch ein Ausländer oder Staatenloser, Prozeßkostenhilfe beantragen. ( Quelle: Berliner Zeitung 1999)