Staatoper

  1. Die drei Opernhäuser Staatoper unter den Linden, Deutsche Oper und Komische Oper bleiben danach als wirtschaftlich selbstständige GmbH-Betriebe erhalten und bekommen durch fünfjährige Zuschussverträge Planungssicherheit. ( Quelle: Spiegel Online vom 04.02.2003)