Staatsanwalt Hubert Jobski antwortete, die Hinweise hätten nicht ausgereicht, um den Anfangsverdacht für ein Strafverfahren zu begründen.
( Quelle: Stuttgarter Zeitung 1996)
Dies habe das Gericht der Staatsanwaltschaft verbindlich mitgeteilt, berichtete Staatsanwalt Hubert Jobski am Montag der Deutschen Presseagentur (dpa).
( Quelle: Stuttgarter Zeitung 1996)