Staatsschutzsachen

  1. Der für Staatsschutzsachen zuständige 3. Senat des BGH hatte die Aufhebung des Urteils damit begründet, dass die Hamburger Richter wesentliche Umstände bei ihrer Beweiswürdigung vor einem Jahr unberücksichtigt gelassen haben. ( Quelle: Berliner Zeitung vom 06.03.2004)