Staatssicherheits-

  1. Die weitaus meisten Foltervorwürfe nämlich beziehen sich auf Fälle, in denen es um Festgenommene geht, denen Straftaten im Zuständigkeitsbereich der Staatssicherheits- und Militärgerichte vorgeworfen werden. ( Quelle: Frankfurter Rundschau 1993)