Stadtplanergesetz

  1. Die Fortbildungsordnung der Kammer basiert auf dem neu gefassten hessischen Architekten- und Stadtplanergesetz von 2002 und fordert von den rund 11 000 Mitgliedern, sich an zwei Tagen im Jahr beruflich weiterzubilden. ( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 03.03.2004)