Beide Flächen werden gemäß eines Stadtratsbeschlusses vom Dezember 1994 'zur Erfüllung kommunaler Aufgaben als Vorratsgrundstücke vorbehalten'.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995)
Der Steb will die Aufhebung des Stadtratsbeschlusses nun mit einem Bürgerbegehren erkämpfen.
( Quelle: Leipziger Volkszeitung vom 31.01.2003)