Stadtratsbeschlusses

  1. Beide Flächen werden gemäß eines Stadtratsbeschlusses vom Dezember 1994 'zur Erfüllung kommunaler Aufgaben als Vorratsgrundstücke vorbehalten'. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995)
  2. Der Steb will die Aufhebung des Stadtratsbeschlusses nun mit einem Bürgerbegehren erkämpfen. ( Quelle: Leipziger Volkszeitung vom 31.01.2003)