Stammesräte

  1. Sie verfügen über Selbstverwaltung, wählen Häuptlinge und Stammesräte nach dem gleichen Prinzip wie die amerikanische Bevölkerung den Präsidenten, Senat und Repräsentantenhaus, haben eine eigene Polizei. ( Quelle: Berliner Zeitung vom 21.04.2001)