Standesamtsabteilung

  1. Doch im Juni 1996 erließ das Justizministerium in Madrid einen Beschluß, der Ausnahmen ermöglicht", erläutert Anke Niemann, Leiterin der Standesamtsabteilung des spanischen Generalkonsulats in Hamburg. ( Quelle: Berliner Zeitung 1999)