Standortgenehmigungen

  1. Wurden Gebäude oder bauliche Anlagen für die volkseigene Wirtschaftseinheit errichtet, besteht die Möglichkeit, dies durch Bau- und Standortgenehmigungen, Bauunterlagen und Rechnungen, Bilanzentscheidungen oder Bauleistungsverträge zu belegen. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
  2. Die Partei hat es nicht nur zu verantworten, daß die Hanauer Nuklearbetriebe ohne Anlage- und Standortgenehmigungen überhaupt erst gegründet werden konnten. ( Quelle: TAZ 1988)