Standortregister

  1. Ein grundstücksgenaues Standortregister soll konventionell und ökologisch wirtschaftenden Bauern Auskunft über die Pläne ihrer Nachbarn geben. ( Quelle: Tagesspiegel vom 20.06.2004)
  2. Einen Antrag ihres Ministeriums auf eine Erweiterung des Gentechnik-Gesetzes das Standortregister, in dem die GVO-Anmeldungen der Bauern ins Internet gestellt werden, soll der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden sei ebenfalls abgelehnt worden. ( Quelle: Neues Deutschland vom 30.03.2004)
  3. Mitte März beschloss der Bundestag, den Zugang zu dem seit Februar im Internet veröffentlichten Standortregister für die deutschen Gen-Äcker zu beschränken. ( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 15.04.2005)
  4. Bei den Anbauern handelt es sich überwiegend um landwirtschaftliche Betriebe, aber auch Forschungseinrichtungen haben Flächen in das Standortregister eintragen lassen. ( Quelle: Die Welt vom 03.02.2005)
  5. Das öffentliche Standortregister, in dem sämtliche Gen-Anbauflächen in Deutschland verzeichnet sind, enthält bislang genaue Angaben über Flurstücke. ( Quelle: Die Welt vom 17.03.2005)
  6. Das neue Gentechnikgesetz schreibt den Gen-Bauern außerdem vor, ihre Anbauflächen drei Monate vor der Aussaat einem öffentlichen Standortregister zu melden. ( Quelle: Die Welt vom 03.02.2005)
  7. Zudem müssen sämtliche Gen-Anbauflächen an ein öffentliches Standortregister gemeldet werden. ( Quelle: Die Welt vom 05.03.2005)
  8. Der Internet-Nutzer erfährt nach Angaben der Bank dort branchenspezifisch, welche Unternehmensstandorte bereits im Standortregister eingetragen und wer als Umweltgutachter zugelassen ist. ( Quelle: Stuttgarter Zeitung 1996)