Sollte der 5. Strafsenat am 7. März Strobel schuldig sprechen, muß der Große Strafsenat des Bundesgerichtshofs angerufen werden, um zu entscheiden, ob der Stasi-Post-Diebstahl eine Form von Unterschlagung im juristischen Sinne darstellt oder nicht.
( Quelle: Berliner Zeitung 1995)