Der Bundesgerichtshof hatte am 10. März 1995 die Verurteilung des ehemaligen Stasichefs zu sechs Jahren Freiheitsentzug wegen des doppelten Polizistenmordes auf dem Berliner Bülowplatz von 1931 bestätigt.
( Quelle: Stuttgarter Zeitung 1995)
In der Begründung heißt es unter anderem, der Stellvertreter des Stasichefs Erich Mielke habe führend den Versuch betrieben, "die Diktatur territorial auszudehnen" und sich somit der politischen Kriminalität verschrieben.
( Quelle: Berliner Zeitung 1995)