Noch seien keine Stationierungspläne gemacht und noch vieles offen.
( Quelle: Welt 1999)
So habe das Verteidigungsministerium erstals zugegeben, daß es die Stationierungspläne entsprechend einer Entscheidung des VG Wiesbadens vom 1.September für "unzulässig hält".
( Quelle: TAZ 1988)