Steuerbegünstigte

  1. Er verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts ""Steuerbegünstigte Zwecke"" der Abgabeordnung. ( Quelle: Unser Verein, UB Media)
  2. Gegenstand: Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. ( Quelle: Berliner Zeitung 1995)