Steuerprozentsatzes

  1. Das bundesdeutsche Steuersystem ist ein System der "Grenzbelastung", d.h. für die Ermittlung des jeweiligen Steuerprozentsatzes wird nicht das gesamte Einkommen herangezogen, sondern nur der jeweils die letzte Stufe übersteigende Teil davon. ( Quelle: TAZ 1987)