Steuerreformgesetz

  1. Die detaillierte Meldung von Zins- und Dividendenerträgen privater Anleger an das Bundesamt für Finanzen, die nach dem Steuerreformgesetz ab 2002 vorgesehen ist, stellt nach Ansicht des Bundesfinanzministeriums keinen Angriff auf das Bankgeheimnis dar. ( Quelle: Berliner Zeitung 2000)