Unabhängig von den "Motiven der damaligen CDU-Fraktion" weist die Steuerzahlerorganisation darauf hin, daß eigentlich der Rechnungshof die letzte Prüfungsinstanz ist, der "also wiederum die Ausgabe von 300.000 Mark für den Gutachter zu prüfen hätte".
( Quelle: TAZ 1989)