Straßenbauaufträge

  1. Die Wettbewerbshüter untersagten am Donnerstag dem Land Berlin, öffentliche Straßenbauaufträge nur noch an Unternehmen zu vergeben, die sich verpflichten, ihre Arbeiter nicht unter den in Berlin geltenden Tarifen zu entlohnen. ( Quelle: Berliner Zeitung 1997)