Straßenverkehrsordnung

  1. Nach Paragraph 2 der Straßenverkehrsordnung ist das Befahren von Gehwegen und Fußgängerzonen für Radfahrer verboten, Ausnahmen bestehen nur für Kinder. ( Quelle: Berliner Zeitung vom 04.08.2005)
  2. Er wird auch in Zukunft Sonderfahrbahnen für Busse und Straßenbahnen markieren lassen, obwohl nach Auffassung der CDU-Stadtverordnetenfraktion dabei die Anforderungen der Straßenverkehrsordnung (StVO) mißachtet werden. ( Quelle: Frankfurter Rundschau 1993)
  3. Leider lässt die deutsche Straßenverkehrsordnung diese Variante nicht zu, denn Nummernschild und dritte Bremsleuchte werden verdeckt. ( Quelle: Die Zeit (41/2003))
  4. Die japanische Straßenverkehrsordnung lasse das zu. ( Quelle: Berliner Zeitung 1999)
  5. An einem neu eingerichteten Kreisel haben manche Verkehrsteilnehmer so große Probleme, dass die Stadtverwaltung sich genötigt sah, die einschlägigen Regeln der Straßenverkehrsordnung per Pressemitteilung zu publizieren. ( Quelle: DIE WELT 2000)
  6. "Die Straßenverkehrsordnung verbietet, daß Lastwagen zum Personentransport benutzt werden", sagte der Leiter des zuständigen Polizeiabschnittes 21, Ernst-Otto Loebert. ( Quelle: Berliner Zeitung 1997)
  7. Hans-Jürgen Frey von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung winkt allerdings ab: Laut Straßenverkehrsordnung haben Skater nichts auf der Fahrbahn zu suchen. ( Quelle: Tagesspiegel vom 26.01.2002)
  8. Der früher in München tätige Vorsitzende Richter Lutz Meyer-Goßner sagte, bei Verstößen im fließenden Verkehr seien im allgemeinen die Vorschriften der Straßenverkehrsordnung anzuwenden. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995)
  9. Schließlich begreift sich der ADAC als Wertegemeinschaft, deren zentrales Glaubensbekenntnis irgendwo zwischen der Freizügigkeit im Grundgesetz und der Straßenverkehrsordnung angesiedelt ist. ( Quelle: Berliner Zeitung 1999)
  10. Die Kommunalpolitiker der 17 000-Einwohner-Stadt gehören damit zu den ersten, die die Möglichkeiten der jüngst vom Bundesrat geänderten Straßenverkehrsordnung nutzen. ( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 09.01.2004)