Der Staatsanwalt ermahnte die Angeklagten, ihre Einsprüche gegen die Strafbefehle zu überdenken.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 13.11.2001)
Die Staatsanwaltschaft hatte bereits vor drei Jahren Strafbefehle erlassen, gegen die die Betroffenen aber Einspruch einlegten.
( Quelle: Berliner Zeitung vom 30.06.2001)