Strafbefreiung

  1. Die Strafbefreiung gilt für alle Tatbeteiligten. ( Quelle: Die Welt Online vom 19.06.2003)
  2. Gegenüber der Strafbefreiung des Schwangerschaftsabbruchs in einer Konfliktsituation ist es ein deutlich milderer Eingriff in die Rechte des Kindes, der Mutter die anonyme Geburt zu erlauben. ( Quelle: DIE WELT 2001)