Strafens

  1. Zu dem hat der große Jurist Adolf Arndt 1968 gesagt: "Die Frage des Strafens entsteht dort, wo die Welt nicht mehr heil ist, weil von Menschenhand ein Urteil geschah, das sich von Menschenhand nicht wieder heilmachen lässt. ( Quelle: Tagesspiegel 2000)
  2. Der Entwurf dieses Gesetzes zur Neuordnung des Strafens in Deutschland (6. Strafrechtsänderungsgesetz) stammt vom 15. Juli dieses Jahres; er wird in Bonn unter Verschluß gehalten, liegt aber der Süddeutschen Zeitung vor. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)
  3. Für das Strafrecht ist diese Voraussetzung rechtlicher Geltung ausdrücklich in der Verfassung benannt, als Verbot rückwirkenden Strafens. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 04.09.2002)