Strafmündigkeitsalters

  1. Des weiteren: Senkung des Strafmündigkeitsalters. ( Quelle: Die Zeit (29/1998))
  2. Mit der Herabsetzung des Strafmündigkeitsalters soll vor allem erreicht werden, dass Gewalt- und Intensivtäter früher zu erzieherischen und therapeutischen Maßnahmen herangezogen werden können. ( Quelle: Die Welt Online vom 23.06.2002)