Strafmildernd

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  1. Strafmildernd sei, dass alle geständig seien und Reue gezeigt hätten. ( Quelle: Berliner Zeitung vom 23.03.2001)
  2. Strafmildernd wurde dem geständigen Angeklagten angerechnet, dass er während des Streits von dem Opfer offenbar beleidigt worden war. ( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 03.04.2004)
  3. Strafmildernd wurde bei Enrico S. auch dessen Alkoholisierung (1,59 Promille) berücksichtigt sowie der Umstand, dass er inzwischen Vater geworden ist, eine feste Arbeitsstelle hat und heiraten möchte. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 31.08.2001)
  4. Strafmildernd wertete der Richter, dass Schnabel die Vorwürfe gestanden habe. ( Quelle: Berliner Zeitung vom 23.11.2002)
  5. Strafmildernd wurde bewertet, daß der Angeklagte durch sein Geständnis eine Vernehmung der jungen Frau überflüssig gemacht hatte. ( Quelle: Berliner Zeitung 1997)
  6. Strafmildernd bewertete das Gericht unter anderem das hohe Alter der Angeklagten. ( Quelle: TAZ 1997)
  7. Strafmildernd wirkte sich das umfangreiche Geständnis des Angeklagten aus. ( Quelle: Spiegel Online vom 26.07.2004)
  8. Strafmildernd wirkte sich den Angaben zufolge das Teilgeständnis aus. ( Quelle: Frankenpost vom 20.10.2005)
  9. Strafmildernd wurde der Angeklagten auch die lange Untersuchungshaft zugebilligt. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)
  10. Strafmildernd wertete die Kammer, daß der Angeklagte weitgehend geständig war, daher die Kinder nicht vor Gericht aussagen mußten. ( Quelle: Abendblatt vom 15.10.2004)
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